Augustin-Wibbelt-Schule

Grundschule Vorhelm

Inklusionskonzept

1. Einleitung

Spätestens seit Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz BRK) am 26. März 2009 ist Deutschland verpflichtet, die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen. Alle gesellschaftlichen Bereiche müssen als Konsequenz so angepasst und  zugänglich gemacht werden, dass Menschen mit Behinderungen sie ebenso nutzen bzw. ebenso an ihnen teilhaben können, wie Menschen ohne Behinderungen.

Als wesentlicher Bereich unserer Gesellschaft wird auch das Bildungssystem für Menschen mit Behinderungen geöffnet. Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen, stellt insbesondere Grundschulen, in denen jedem Kind grundlegende Fähigkeiten vermittelt werden sollen und die Grundlagen für seine spätere schulische Entwicklung gelegt werden, vor besondere Herausforderungen. Um allen Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Förderung bieten zu können, wird die eingesetzte Lehrkraft daher durch eine Sonderpädagogin / einen Sonderpädagogen unterstützt.

2. Rechtliche Grundlage

Im 12. Schulrechtsänderungsgesetz vom 25.Juni 2015 heißt es in §2, Absatz 5:

„Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam  unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“

Das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung und somit auch die sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Jedoch haben die Eltern die Möglichkeit zwischen einer allgemeinen Schule und einer Förderschule für ihr Kind zu wählen.

3. Rahmenbedingungen

Die Durchführung des inklusiven Unterrichts erfordert andere Rahmenbedingungen als der klassische Grundschulunterricht. Oberstes Ziel ist es, allen Kindern eine adäquate Förderung zu ermöglichen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll die respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an gefördert werden

(Art 8 Abs. 2 Buchst. b). Ein besonderer Schwerpunkt bei der Organisation des Unterrichts sollte daher darin bestehen, dass eine Ausgrenzung durch eine zu häufige oder deutliche Trennung vom Klassenverband zum Zwecke der Einzelförderung oder der Förderung in Kleingruppen vermieden wird.

3.1 Räumliche Rahmenbedingungen

Zum Zwecke der Einzelförderung oder der Förderung in Kleingruppen liegt in unmittelbarer Nähe zu jedem Klassenraum ein geeigneter Gruppenraum, in dem die Kinder phasenweise differenziert Einzeln oder in Kleingruppen gefördert werden können. Ebenso steht der Sonderpädagogin ein eigener, ruhig gelegener Förderraum zur Verfügung. Kinder mit besonderem Förderbedarf benötigen erfahrungsgemäß feste Strukturen und Orientierungspunkte, sowie je nach Art der Behinderung gestaltete Klassenräume.

3.2 Personelle Rahmenbedingungen

An der AWS arbeitet zur Zeit eine Sonderpädagogin in Vollzeit. Sie wird in allen Klassen zur Unterstützung aller Kinder eingesetzt. Die Verteilung der sonderpädagogischen Lehrerstunden findet in der Lehrerkonferenz zu Beginn jeden Schulhalbjahres statt und richtet sich nach der Anzahl der Schüler mit besonderem Förderbedarf innerhalb einer Klasse, nach Klassengröße und nach Klassenstufe.

4. Unterrichtliche Organisation

Grundlage der Unterrichtsplanung sind die Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule, sowie des jeweiligen Bildungsganges.

Die Organisationsformen im inklusiven Unterricht  können variieren, jedoch sollte der Unterricht im Klassenverband die Regel darstellen.

Nach Absprache im Team sind verschiedene Arten von Einzel- und Gruppenförderung auch im präventiven Bereich für alle Kinder möglich. Im Bedarfsfall können Kinder klassenübergreifend in Fördergruppen zusammengefasst werden.

Die Grundschullehrkraft und die Sonderpädagogin übernehmen gemeinsam die Verantwortung für den Lernprozess aller Schüler.

5. Aufgaben der Sonderpädagogen

5.1 Diagnostik

Aufgrund der Erfahrungen und besonderen Ausbildung der Sonderpädagogen haben diese die Federführung bei der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF). Im Einzelnen sind dies:

• Die Feststellungsdiagnostik im Rahmen der Gutachtenerstellung zur Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam mit der Grundschullehrkraft (§ 12 AO-SF)

• Die Feststellungsdiagnostik im Rahmen der Jährlichen Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, eines Wechsels des Förderortes oder des Bildungsganges gemeinsam mit der Grundschullehrkraft (§15 AO-SF)

• Die Feststellungsdiagnostik im Rahmen einer Beendigung der sonderpädagogischen Förderung sowie eines Wechsels des Förderschwerpunktes gemeinsam mit der Grundschullehrkraft (§16 AO-SF)

• Die Mitwirkung im Rahmen einer Einschulungsdiagnostik gemeinsam mit Schulleitung, Erzieherinnen/Erziehern und Grundschullehrkräften.

Im Sinne einer prozessorientierten Diagnostik werden von der Sonderpädagogin und der Grundschullehrkraft die Fördermaßnahmen anhand regelmäßiger Überprüfungen und Besprechungen der Lernfortschritte festgelegt und evaluiert.

5.2 Förderpläne

Der Förderplan ist das zentrale Arbeitsmittel des inklusiven Unterrichts. Die Erstellung und Fortschreibung eines individuellen Förderplanes ist die Grundlage zur sonderpädagogischen Förderung und setzt eine intensive Zusammenarbeit aller am Lern- und Entwicklungsprozess beteiligten Personen voraus.

Der Förderplan enthält die Stärken und Interessen des Schülers

Der Förderplan beschreibt den aktuelle Lern- und Entwicklungsstand des Schülers und enthält die angestrebten Förderziele, sowie die damit verbundenen Fördermaßnahmen.

Die Richtlinien und Lehrpläne des entsprechenden Bildungsgangs und die individuellen Bedürfnisse der Kinder sind Grundlage für die Erstellung des Förderplanes.

Die Förderplanung wird regelmäßig evaluiert und aktualisiert.

5.3 Beratung

Die Kompetenzen des Sonderpädagogen stehen durch Beratungs- und Fortbildungsangebote wie auch durch Mitarbeit im Unterricht der Klasse den Grundschullehrkräften zur Verfügung. alle Kinder.

5.4 Elternarbeit

Ein intensiver und offener Austausch zwischen den Eltern und den Lehrkräften ist insbesondere bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besonders wichtig. Um das Kind in seiner Entwicklung optimal zu Unterstützen ist es wichtig, dass die Förderung auch im häuslichen Bereich fortgeführt wird. Um dies zu ermöglichen werden die Eltern auch außerhalb der Elternsprechtage regelmäßig über Lernfortschritte des Kindes informiert und in die Förderplanung miteinbezogen.

5.5 Absprachen mit den Integrationskräften

Integrationshelfer übernehmen bei Bedarf die Aufgaben eines Lern- und Schulbegleiters für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Dabei steht die Förderung der eigenen Handlungsfähigkeit und die Persönlichkeitsstärkung des Kindes im Mittelpunkt. Ziel dabei ist stets der sukzessive Abbau der Unterstützungsmaßnahmen.

Die Integrationshelfer und die Grund- und Förderschullehrkräfte tauschen sich regelmäßig aus. Dabei geht es um die Organisation und Planung der Unterstützung, die Vereinbarung von Absprachen, Unterrichtshilfen, evtl. Maßnahmen zur Erziehungsbegleitung und um deren Evaluation.